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    Schnell und einfach zum Traumbad
    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    Nutzen Sie die Förderung der Pflegekassen, um Ihr Bad altersgerecht umzubauen!
    Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, steht ein Zuschuss der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu. So soll es Senioren ermöglicht werden, möglichst lange im vertrauten Umfeld leben zu können. Mit diesem Zuschuss lassen sich die gefährlichen Barrieren im Bad entschärfen und beispielsweise die alte Wanne zur begehbaren Dusche umbauen.

    Der Badumbau muss nicht mit hohen Kosten, Lärm, Schmutz und einer langen Umbauphase verbunden sein. Ein absolut barrierefreies Bad ist in vielen Fällen gar nicht nötig. Barrieren lassen sich auch einfacher und schnell reduzieren: Eine zielgerichtete Teilsanierung, wie der Einbau einer begehbaren Dusche oder einer Badewannentür, ist schon an einem Tag umsetzbar. Die Kosten eines Standardumbaus werden von der Pflegekasse nahezu gedeckt, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

    Tipp: 4000 Euro Zuschuss ohne Eigenanteil
    Die Zuschüsse der Pflegekassen für Maßnahmen zur Wohnumfeld-Verbesserung des Pflegebedürftigen werden ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen gezahlt. Wer das Geld für eine einzige Maßnahme nicht benötigt, braucht keine Angst zu haben, dass der Rest verfällt. Der Restbetrag kann für weitere Anpassungen verwendet werden, die nicht im Zusammenhang stehen müssen.

    Beispiel: 3000 Euro für den Einbau einer Badewannentür + 1000 Euro für eine fest installierte Rampe.
    Die verschiedenen Einzelmaßnahmen gelten dann als eine Maßnahme im Sinne des Gesetzes.

    Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand ändert, und weitere Anpassungen notwendig sind, handelt es sich um eine neue Maßnahme. Dann können Sie die 4000 Euro erneut beantragen.

    Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Die schaltet eventuell den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ein.

    Was wird finanziert?
    Mit einem Zuschuss bis zu 4000 Euro werden von der Pflegekasse Maßnahmen gefördert, die die Wohnung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen. Die Umbaumaßnahmen sollen dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben in seinem vertrauten Wohnumfeld ermöglichen.

    Neue Förderungsmöglichkeiten in Sachsen

    Mehr Geld für den Badumbau durch neue Förderrichtlinie in Sachsen!
    Gut zu wissen: Behinderte nach Krankheit oder Unfall sowie Senioren mit altersbedingten Mobilitätseinschränkungen erhalten jetzt Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Umbaukosten oder maximaI 8000 Euro. Bei Rollstuhlfahrern liegt der Höchstbetrag bei 20.000 Euro. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank. Für das Programm stehen derzeit insgesamt neun Millionen Euro bis 2019 bereit. Die Gelder sollen helfen, dass Betroffene so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.

    Seit dem 1. Juli 2017 ist im Freistaat Sachsen die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten. Damit fördert das Bundesland Sachsen barrierearme Umbauten in Wohnungen. Die neue Förderrichtlinie begrenzt den Eigenanteil für einen Umbau auf 20%. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) erhältlich.

    Beratungsstellen
    Der Freistaat Sachsen hat im Zuge der Einführung der Förderrichtlinie drei Beratungsstellen eingerichtet. Hier erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger Beratung und Hilfe bei der Antragsstellung.

    Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen
    Behindertenverband Leipzig e. V.
    Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig
    Telefon 0341 3065120
    Internet: www.le-online.de

    Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
    Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.
    Michelangelostraße 2, 01217 Dresden
    Telefon 0351 479350-0
    Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

    Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis
    Sozialverband VdK Sachsen e.V.
    Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz
    Telefon: 0371 33400
    Internet: www.vdk.de/sachsen

    Barrierefreies Bad......oder barrierearmes Bad? Beides erhält die Selbständigkeit und erleichtert die Pflege

    Ein selbständiges Leben im vertrauten Umfeld führen - dieser Wunsch älterer Menschen erfüllt sich nur, wenn die baulichen Voraussetzungen es zulassen. Die wenigsten Häuser und Wohnungen in Deutschland sind bereits barrierearm gestaltet. Die gute Nachricht: Im Badezimmer lassen sich viele gefährliche Stolperfallen oft mit geringem Aufwand und an einem Tag beseitigen. Das erleichtert den Bewohnern die tägliche Körperpflege und verhindert böse Stürze. Denn im fortgeschrittenen Alter klettert niemand mehr leichtfüßig über den Wannenrand. Erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen barrierearmen und barrierefreiem Bad Umbau!

    Zuschuss sichern: Liegt ein Pflegegrad vor, wird der Umbau von der Pflegekasse in der Regel mit bis zu 4000 Euro gefördert. Das deckt den Standard-Umbau meist zu 100 Prozent. Hier können Sie ein unverbindliches Angebot anfordern.

    Können Mieter die Wohnung umbauen lassen?

    Grundsätzlich ja, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, wie beispielsweise eine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).
    Der Vermieter muss zustimmen, wenn der pflegebedürftige Mieter den Umbau selbst übernimmt.

    Reden Sie in jedem Fall vor der geplanten Umbaumaßnahme mit Ihrem Vermieter!

    Der Mieter hat gegenüber dem Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf die Schaffung einer barrierefreien oder altersgerechten Ausstattung der Wohnung. Das heißt: Wenn Sie als Mieter Barrieren in der Wohnung reduzieren möchten, sollten Sie den Umbau selbst in Angriff nehmen. Sie müssen den Umbau auch bezahlen und nach dem Auszug eventuell zurückbauen (das heißt: den ursprünglichen Zustand wieder herstellen). Bei einer Pflegebedürftigkeit können auch Mieter für den Umbau die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen genutzt werden. Beispielsweise für den Einbau einer Badewannentür.

    Voraussetzung:
    Für eine Umbaugenehmigung in privat vermieteten und in Wohnungen von Wohnungsbaugesellschaften sollte der Mieter in einen Pflegegrad eingruppiert sein. Der Umbau muss nachweisbar die häusliche Pflege erleichtern und/oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen.

    So funktioniert es mit dem Badumbau

    Fordern Sie über Kontakt/Standorte bei nanoBAD einen kostenfreien, unverbindlichen Aufmaßtermin an. Vielleicht kann Sie auch ein Angehöriger während des Aufmaßtermines unterstützen.

    • nanoBAD ist ein Fachbetrieb aus Ihrer Region und berät Sie telefonisch und/oder sendet Ihnen ausführliches Infomaterial zu.
    • Voraussetzung für einen altersgerechten Umbau ist in jedem Fall ein Aufmaßtermin im Bad vor Ort. Ein nanoBAD Spezialist kommt zu einem vorher vereinbarten Termin zu Ihnen, um die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, Sie im Anschluss fachgerecht zu beraten und mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Bad zu finden.
    • Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. (Bis zu diesem Punkt entstehen für Sie keine Kosten und Verbindlichkeiten).
    • Sie erteilen den Auftrag.
    • Nach der Auftragserteilung, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
    • Das benötigte Material wird individuell für Sie bestellt (z.B. die Duschkabine).
    • Sie erhalten einen Termin für den Umbau. (Der Termin wird mit Ihnen persönlich abgestimmt).
    • Der Umbau wird in der Regel innerhalb von 1-2 Tagen abgeschlossen sein.
    • Selbstverständlich werden alle Altmaterialien und der Schutt entsorgt.
    • 24 Stunden nach der abgeschlossenen Bad-Teilsanierung (Trocknungsphase) können Sie unbeschwert duschen.